Allgemeine Geschäftsbedingungen
M&H Gym GmbH für Mitglieder „The Gym Augsburg“
- Geltung der AGB, Vertragspartner, Minderjährige
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der M&H Gym GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Hegglin (nachfolgend „The Gym Augsburg“) mit den Mitgliedern des Fitnessstudios -The Gym Augsburg (nachfolgend „Studio“), Wandalenstraße 59 1/2, 86343 Königsbrunn.
1.2 Der Begriff „Mitglied“ beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen), die aufgrund eines mit The Gym Augsburg gesonderten geschlossenen Vertrages, unabhängig ihres Geschlechts, berechtigt sind, dass Studios zu nutzen.
1.3. Abweichende AGB des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Die Nutzung des Studios ist erst ab dem 14. Lebensjahr möglich. Für Jugendliche zwischen dem vollendeten 14. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für nicht vollgeschäftsfähige Personen ist die Studionutzung nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten/des gesetzlichen Vertreters möglich.
- Zustandekommen des Vertrages
2.1 Bei einem Vertragsabschluss im Studio füllt das Mitglied vor Ort im Studio einen digitalisierten Mitgliedsvertrag aus. Durch die Unterschrift des Mitglieds kommt der Vertrag zustande.
2.2 Online-Vertragsabschluss
Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, können keinen Online-Vertrag abschließen. Nach der Auswahl des gewünschten Tarifs auf der Studio-Website gibt das Mitglied gibt durch das Anklicken einer mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab. Die Annahme des Angebots wird dem Mitglied mittels einer Bestätigungsmail durch The Gym Augsburg erklärt und damit ist der Vertrag geschlossen. Der Vertragstext wird von The Gym Augsburg gespeichert und das Mitglied erhält mit der Bestätigungsmail das Vertragsdokument nebst dieser AGB übersendet. Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt für das Mitglied das gesetzliche Widerrufsrecht, hierüber wird das Mitglied beim Vertragsabschluss gesondert belehrt.
- Nutzung des Studios, Studioregeln
3.1 Das Mitglied ist berechtigt, das Studio in dem Umfang und die Leistungen zu nutzen, die im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden. Das Mitglied hat die Anweisungen des Studiopersonals zu befolgen.
3.2 Das Studio hat täglich von 6 – 23 Uhr geöffnet und kann in diesem Zeitraum vom Mitglied genutzt werden. Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: Das Studio wird teilweise ohne Personal betrieben. Personal ist im Studio von Montag bis Freitag nur in der Zeit von 9- 12 Uhr sowie von 15.30 – 20 Uhr und an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10.00-15.00 Uhranwesend. Kein Personal ist außerdem an gesetzlichen Feiertagen anwesend.
3.3 Das Studio ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Renovierung oder Revision für maximal 30 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
3.4 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb der gesamten Fitness-Anlage untersagt. Die Getränkeanlage darf nur passenden Sportflaschen benutzt werden. Ferner ist es nicht gestattet im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.
3.5 Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper oder barfuß ist nicht gestattet.
3.6 Während des Trainings am Gerät ist ein Handtuch derart zu benutzen, dass die Kontaktfläche zum Gerät abgedeckt wird. Nach dem Training am Gerät ist das jeweilige Gerät zu desinfizieren. Hanteln und Scheiben müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablagefläche gebracht werden.
3.7 Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Kindern oder Tieren ist nicht erlaubt.
3.8 Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss oder beim Online-Vertragsabschluss bei seinem ersten Besuch eine Member-ID Card. Durch die Member-ID erhält das Mitglied Zuritt zum Studio. Ohne die Member-ID ist ein Zutritt zum Studio nicht möglich. Ohne Zutrittsmedium darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern.
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sowie das ausgehändigte Zutrittsmedium sind nicht auf Dritte übertragbar. Jedes Mitglied muss für den Einlass sein eigenes Zutrittsmedium benutzen. Bei Verlust des Zutrittsmedium oder bei schuldhafter Beschädigung durch das Mitglied wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen € 10,00. Kann das Mitglied im Falle der Ersatzbeschaffung nachweisen, dass dem Studio ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied nur den nachgewiesenen Schaden. Durch Ausgabe einer Ersatz-Member-ID, verliert die alte ihre Gültigkeit.
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes diesen unverzüglich dem Studio zu melden.
Das Mitglied haftet gegenüber dem Studio für jeden durch die unzulässige Weitergabe des Zutrittsmediums entstandenen Schaden. Darüber hinaus sind, für den Fall, dass ein Dritter das Zutrittsmedium des Mitglieds verwendet, die Handlungen des Dritten, dem Mitglied so zuzurechnen, als wären es seine eigenen. Es sei denn, das Mitglied kann einen Missbrauch glaubhaft darlegen.
3.9 Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt. Ein Anspruch des Mitglieds auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht nicht.
3.10 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde
- Beiträge und Pauschalen, Zahlungsweise
4.1 Sofern zwischen dem Studio und dem Mitglied nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich das Mitglied, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge und Gebühren/Pauschalen beglichen werden. Das Mitglied muss daher The Gym Augsburg ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
4.2 Sofern eine monatliche Zahlung und mit dem Mitglied nichts Abweichendes vereinbart ist, werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge und vereinbarten Gebühren/Pauschalen jeweils im Voraus zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat im Voraus fällig. Der jeweils fällige Betrag wird spätestens am 03 Werktag eines Monats vom Konto des Mitglieds abgebucht. Sofern ein Mitgliedsvertrag nicht zum Kalendermonatsersten geschlossen wird, wird der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat sowie die Aufnahmegebühr in Höhe von 39,90€ am Tag des Vertragsabschlusses fällig und wird mit dem nächsten fälligen monatlichen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im Falle einer Beendigung der Mitgliedschaft, kann der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.3 Zwischen den Parteien wird für die Tarife BASIC und PREMIUM eine wiederkehrenden Service-Pauschale in Höhe von 9,90€ vereinbart. Erstmals wird die Service-Pauschale zu Beginn des 3. Monats der Grundlaufzeit fällig, danach jeweils nach 3 Vertragsmonaten jeweils zum Beginn eines Monats. Die Service-Pauschale wird auch, wenn der Mitgliedsvertrag in die unbefristete Laufzeit übergegangen ist, in vorstehend beschriebenem Turnus fällig. Ein Ruhen des Mitgliedsvertrages nach Ziffer 4.7 führt auch zu einer Unterbrechung des Fälligkeitsturnus der Service-Pauschale. Endet das Ruhen des Vertrages, wird der Turnus wieder aufgenommen, d.h. waren vor dem Ruhen des Vertrages bereits zwei Vertragsmonate abgelaufen, wird die Service-Pauschale zu Beginn des nächsten Vertragsmonat fällig. Als Gegenleistung für die Service-Pauschale hat das Mitglied einmal im Monat einen Anspruch auf einen mindestens 30minütiges Training mit einem Trainer des Studios. Im Rahmen dieses Trainings erhält das Mitglied eine Trainingsberatung, um sein Training grundsätzlich zu verbessern, um in Trainingsgeräte und Übungen eingewiesen zu werden; gemeinsam mit dem Trainer wird ein Trainingsplan erstellt. Es handelt sich hierbei um kein Personal Training. Die monatliche Trainingseinheit muss das Mitglied im Vorfeld mit dem Studio vereinbaren.
4.4 Sofern eine Lastschrift nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist The Gym Augsburg berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat zu machen und/oder Ersatz der The Gym Augsburg aufgrund der Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstanden Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern das Mitglied die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat.
4.5 The Gym Augsburg behält sich das Recht vor, dem Mitglied im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern das Mitglied diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
4.6 Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens drei Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlende Beiträge sofort fällig.
4.7 Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn das Mitglied kann sich, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch das Fitnesstraining an den Gerätegruppen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.
- Vertragsdauer, Kündigung, höhere Gewalt
Das Mitglied kann beim Abschluss eines Vertrages zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten sind abhängig von dem gewählten Vertrag.
5.1 Verträge mit einer Mindestvertragsbindung und automatischer Verlängerung – Tarif BASIC und Tarif PREMIUM
5.1.1 Verträge über den Tarif BASIC oder Tarif PREMIUM haben eine Mindestvertragslaufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit ist abhängig von dem Tag des Vertragsabschlusses und ermittelt sich wie folgt:
Verträge mit dem Tarif BASIC oder Tarif PREMIUM haben jeweils eine Grundlaufzeit von 12 Monaten, welche immer Vertragsabschlusstag beginnt. Sofern der Mitgliedsvertrag nicht am 1. eines Kalendermonats geschlossen wird, kann das Mitglied ab dem Tag des Vertragsschlusses mit dem Training beginnen und das Studio zu den Konditionen des gewählten Tarifs kostenpflichtig nutzen. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt damit am Tag des Vertragsschlusses und endet mit dem Ablauf der Grundlaufzeit.
5.1.2 Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der verlängerte Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.1.3 Vom Mitglied kann nur während der Mindestvertragslaufzeit seinen Mitgliedsvertrag maximal 3 Monate stillgelegt werden. Eine Stilllegung muss immer am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden. Eine beabsichtigte Stilllegung ist mindesten 1 Woche vor dem beabsichtigten Beginn The Gym Augsburg in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer anzuzeigen. Das Mitglied ist für die Dauer der Stilllegung von Zahlungspflichten befreit und kann keine Leistungen im Studio in Anspruch nehmen. Sofern der Mitgliedsvertrag stillgelegt wird, verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Kündigung während der Mindestvertragslaufzeit um die Dauer der Stilllegung.
5.2 Verträge mit fester Laufzeit / Day-Passes
5.2.1 1-Monatsvertrag
Der 1-Monatsvertrag beginnt am Tag des Vertragsschlusses und hat eine Vertragslaufzeit von einem Monat. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.2.2 Day-Pass
Der Day-Pass berechtigt das Mitglied zur einmaligen Nutzung des Studios am Tag des Erwerbs des Day-Passes. Mit dem Verlassen des Studios endet der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung und damit der Vertrag.
5.2.3 Day-Pass 10er Karte
Mitglieder, die einen Day-Pass 10er-Karte erworben haben, können diesen für 10 Studiobesuche einsetzen und das Studio dabei jeweils in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Als ein Studiobesuch wird die Verweildauer von einem Zutritt bis zum Verlassen des Studios angesehen. Sollte das Mitglied z.B. am gleichen Tag das Studio wieder aufsuchen, so dies als ein weiterer Studiobesuch.
5.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie können per Brief an M&H Gym GmbH, Wandalenstr. 59 1/2, 86343 Königsbrunn oder per E-Mail erklärt werden. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Studio-Webseite bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder Messenger-Dienst sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
- Beitragsanpassungen
6.1 Mitgliedsverträge mit einer vereinbarten Grundlaufzeit erhöhen sich nach dem Ende der Grundlaufzeit um 5,00€.
6.2 Sofern mit dem Kunden monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart sind, ist The Gym Augsburg berechtigt, diesen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht wird. Die Erhöhung des monatlichen Mitgliedsbeitrags ist hierbei auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Anpassung der monatlichen Mitgliedsbeiträge wird The Gym Augsburg dem Mitglied in Textform mitteilen. Die Preiserhöhung wird ab dem Monat wirksam, der auf den Monat folgt, in dem die Erklärung zugegangen ist. Sollte sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz ermäßigen, so ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Mit der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes tritt die Ermäßigung des monatlichen Mitgliedsbeitrags ein.
- Sicherheit im Studio, Videoüberwachung, Gesundheit
7.1 Nach Vertragsschluss und vor der ersten Nutzung des Studios, muss zwingend eine Einweisung in die Funktionsweise der Geräte erfolgen. Ohne vorherige Einweisung dürfen die Geräte nicht benutzt werden.
7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio aus Sicherheitsgründen und zur Kriminalitätsprävention unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, der Eingangsbereich und die Trainingsfläche (zu personallosen Zeiten) mit Videokameras überwacht wird. Die Aufnahmen werden gesichert, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Umkleiden werden zum Schutz der Privatsphäre ausdrücklich nicht mit Kameras überwacht. Details können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
7.3 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.
7.4 Das Mitglied verpflichtet sich weiter, alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand sowie trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und das Studio insbesondere auf die Einnahme von Medikamenten und bestehende Krankheiten hinzuweisen. Das Mitglied füllt dazu einen Anamnesebogen aus, welcher Teil des Vertrags wird.
7.5 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.
- Haftungsbeschränkung
8.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.
8.2 Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
8.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
8.5 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.
8.6 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.
- Datenschutz
9.1 Das Studio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages oder mit Einwilligung des Mitglieds erhoben und verarbeitet (Art. 6 abs. 1 a) und b) DSGVO). Die Daten werden in digitaler Form gespeichert und in eine cloudbasierte Mitgliedersoftware sowie weiteren Trainingssoftware und Apps gespeichert.
9.2 Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen über die Verarbeitung der Mitgliederdaten und den darin enthaltenen Verweisen, die bei Vertragsschluss und im Studio einsehbar sind. Die Datenschutzinformation ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden.
- Schlussbestimmungen
10.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
10.2 Nebenabreden zum Mitgliedsvertrag oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung.
10.3 Bei Beschwerden kann sich das Mitglied jederzeit an das Studio oder auch an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG jedoch nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
– ENDE DER AGB –
Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht dem Kunden bei einer online gebuchten Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nachfolgend belehre ich Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Unternehmen
M&H Gym GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Julian Hegglin,
Wandalenstraße 59 1/2,
86343 Königsbrunn
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Trainerin Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Trainerin dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Trainerin einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Anteil wird für die bis zum Eingang des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen, berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
M&H Gym GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Julian Hegglin,
Wandalenstraße 59 1/2,
86343 Königsbrunn
fitness@thegym-augsburg.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
gebucht am
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.